REACT-EU Digitalisierungsförderung

Der Frechener Schwimm Verein e.V. ist stolz darauf, mitteilen zu können, dass er im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) eine Förderung erhalten hat. Diese Förderung wird über den Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt und soll bis Ende 2023 abgerufen werden.

Mit dieser Förderung will der Frechener Schwimm Verein seine IT-Ausstattung modernisieren und erweitern, um die digitale Kompetenz seiner Mitglieder und Trainer zu fördern und die Qualität seiner Angebote zu verbessern. Die Förderung wird insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt:

Die Anschaffung von neuen Laptops, Monitoren, weiterer Hardware und Software für die Verwaltung, Kommunikation und Planung des Vereins.

Der Frechener Schwimm Verein bedankt sich bei der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für diese wertvolle Unterstützung, die es ihm ermöglicht, seine Ziele zu erreichen und seinen Mitgliedern einen besseren Service zu bieten.

 

Es geht wieder los

Liebe Mitglieder, nach langer Zeit ist das Sportbecken im Fresh Open wieder geöffnet. Aktuell können wir dieselben Zeiten nutzen, wie vor der Pandemie. Für die neue Zusammenstellung der Gruppen und Einordnung nach Fähigkeiten bitten wir kurz Frau Dommeleers unter 0178 – 873 7334 anzurufen.
Zeiten aktuell:
Schwimmanfänger: Donnerstag 14:45 – 17:00 Uhr (je 45 min.)
Gruppen: Montag, Dienstag, Mittwoh und Freitag

 

Neue Coronaschutzverordnung gültig ab dem 24.11.2021/ Geimpft-Genesen ab 16 Jahre

Zum 24.11.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung vom Land NRW in Kraft. Ab dem 16 Lebensjahr müssen Teilnerhmer vollständig geimpft oder genesenen sein, sonst erhalten Sie keinen Zutritt zum Training.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 15 Jahre) gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Person und müssen lediglich ab 14 Jahren ihren gültigen Schülerausweis vorlegen. Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren müssen ein Zertifikat über die Immunisierung (Geimpft oder Genesen) vorlegen.
Kinder bis zum Schuleintritt müssen keine Immunisierung oder Test vorlegen.

Die Maskenpflicht bleibt bestehen.