Zum 24.11.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung vom Land NRW in Kraft. Ab dem 16 Lebensjahr müssen Teilnerhmer vollständig geimpft oder genesenen sein, sonst erhalten Sie keinen Zutritt zum Training.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 15 Jahre) gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Person und müssen lediglich ab 14 Jahren ihren gültigen Schülerausweis vorlegen. Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren müssen ein Zertifikat über die Immunisierung (Geimpft oder Genesen) vorlegen.
Kinder bis zum Schuleintritt müssen keine Immunisierung oder Test vorlegen.
Die Maskenpflicht bleibt bestehen.