Wegen Corona – Mitgliederversammlung 2020 verschoben

Die Pandemie betrifft auch unseren Verein. Hier einige Infos zu unserer überfälligen jährlichen Mitgliederversammlung.

Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 03.2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) unter anderem auch vorübergehend Sonderregelungen zu Vorschriften des zivilrechtlichen Vereinsrechts, welche im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden sind, vorgesehen. Das Gesetz enthält Erleichterungen für Vereine, um deren Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten.

Durch die Sonderregelung des § 5 Absatz 1 COVID-19-Folgenabmilderungsgesetzes wird bestimmt, dass alle Vereinsvorstände nunmehr bis zur Neuwahl im Amt bleiben, auch wenn die Satzung dies nicht vorsieht.

 Eine Führungslosigkeit unseres Vereins wird somit vermieden.

Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2020 den vom Bundesjustizministerium (BMJV) zunächst als Referentenentwurf (RefE) vorgelegten Verordnungsentwurf beschlossen, der eine Verlängerung der Regeln bis Ende 2021 vorsieht („GesRGenRCOVMVV“).

Mit Allgemeinverfügung des Rhein-Erft-Kreises zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2 (7-Tages-Inzidenz größer als 50) gem. §15a Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaschutzVO) vom 19.10.2020 können Mitgliederversammlungen nur unter besonderen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden.

Aufgrund der unbestimmten weiteren Entwicklung der Gefährdungsstufen hat der Vorstand beschlossen, bis auf weiteres auf die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verzichten. Der Vorstand wird die Sach- und Rechtslage weiterhin sorgfältig beobachten und die erforderlichen Entscheidungen situationsangepasst treffen. Bis dahin wünschen wir allen Aktiven, Mitgliedern und Freunden unseres Vereins alles Gute und bleibt gesund. Euer Vorstand.