Peter Ahrendt verstorben

Wir sind unendlich traurig. Nur wenige Tage nach seinem 80. Geburtstag ist für uns alle unerwartet ein Mensch verstorben, der uns sehr nah war und mit dem wir unsere Begeisterung für das Schwimmen und unseren Verein teilten: Peter Ahrendt, seit 1980 Mitglied im Verein und über die Jahrzehnte in nahezu allen Vorstandsämtern aktiv, ist von uns gegangen.

 

Unser Ehrenvorsitzender hat Spuren hinterlassen. Jeder von uns hat seine persönlichen Erinnerungen an die unzähligen Treffen mit ihm. Seine zutiefst menschliche Art galt uns immer als Vorbild. Aus unserer gemeinsamen Idee und Überzeugung für das Schwimmen sind über die vielen Jahre zahlreiche Freundschaften gewachsen.

 

Peter Ahrendt hat sich über die Jahrzehnte stets zum Wohl unseres Vereins engagiert und dabei insbesondere nie die Interessen unseres Schwimm-Nachwuchses aus den Augen verloren. Für viele Projekte im Verein gab er jeweils den entscheidenden Anstoß. In Erinnerung bleiben uns aus der jüngeren Vergangenheit insbesondere seine Einsätze bei unseren Schwimmfesten und Grundschulmeisterschaften, die er großer Freude moderierte.

 

Das Schwimmen und die Menschen, die mit dem Sport in Verbindung stehen, lagen ihm immer am Herzen.

In diesen schweren Stunden sind wir mit unseren Gedanken bei seiner Familie. Wir erinnern uns gerne an unseren Freund und Wegbegleiter Peter Ahrendt.

 

(Foto: Die Aufnahme zeigt Peter Ahrendt in seiner „Sprecherkabine“ im Hallenbad „fresh open“ zum Frechener Grundschulschwimmfest. „Hat heute jemand von Euch Geburtstag?“, lautete stets seine herzliche Anmoderation.)

 

 

Wegen Corona – Mitgliederversammlung 2020 verschoben

Die Pandemie betrifft auch unseren Verein. Hier einige Infos zu unserer überfälligen jährlichen Mitgliederversammlung.

Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 03.2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) unter anderem auch vorübergehend Sonderregelungen zu Vorschriften des zivilrechtlichen Vereinsrechts, welche im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden sind, vorgesehen. Das Gesetz enthält Erleichterungen für Vereine, um deren Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten.

Durch die Sonderregelung des § 5 Absatz 1 COVID-19-Folgenabmilderungsgesetzes wird bestimmt, dass alle Vereinsvorstände nunmehr bis zur Neuwahl im Amt bleiben, auch wenn die Satzung dies nicht vorsieht.

 Eine Führungslosigkeit unseres Vereins wird somit vermieden.

Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2020 den vom Bundesjustizministerium (BMJV) zunächst als Referentenentwurf (RefE) vorgelegten Verordnungsentwurf beschlossen, der eine Verlängerung der Regeln bis Ende 2021 vorsieht („GesRGenRCOVMVV“).

Mit Allgemeinverfügung des Rhein-Erft-Kreises zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2 (7-Tages-Inzidenz größer als 50) gem. §15a Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaschutzVO) vom 19.10.2020 können Mitgliederversammlungen nur unter besonderen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden.

Aufgrund der unbestimmten weiteren Entwicklung der Gefährdungsstufen hat der Vorstand beschlossen, bis auf weiteres auf die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verzichten. Der Vorstand wird die Sach- und Rechtslage weiterhin sorgfältig beobachten und die erforderlichen Entscheidungen situationsangepasst treffen. Bis dahin wünschen wir allen Aktiven, Mitgliedern und Freunden unseres Vereins alles Gute und bleibt gesund. Euer Vorstand.

Schwimmkurse unter Corona-Auflagen

Wir werden ab sofort wieder einige unserer Schwimmkurse anbieten. Unter Berücksichtigung der Corona-Schutzauflagen können wir in Verabredung mit den Verantwortlichen des Hallenbades donnerstags von 14.45 bis 17 Uhr Kurse für Kinder ab 9 Jahren anbieten.
 
Voraussetzungen sind, dass die Kinder bereits schwimmen und sich ohne Elternbegleitung im Bad bewegen können.

Zur Kursorganisation wenden sich Eltern bitte an Ingrid Dommeleers unter Telefon 0178 873 7334. Die jeweiligen Gruppen werden von ihr eingeteilt und zuvor verbindlich erfasst.
 
Die Erfassung ist zwingend erforderlich, um eine spätere Rückverfolgung der Kontakte bei einer Covid-19-Erkrankung sicherstellen zu können.
 
Kurse unter Corona-Auflagen bedeuten: Die Gruppen treffen sich vor dem Eingang zum Hallenbad. Die Gruppe betritt gemeinsam das Hallenbad. Mund-Nasenschutz ist bis zum Beckenrand zu tragen, auf die Abstandsregelung ist zwingend zu achten. Einzelne Nachzüglerinnen und Nachzügler können das Bad nicht mehr betreten. Auch die Elternbegleitung ins Hallenbad ist aufgrund der limitierten Personenzahl ausgeschlossen. Es sind Einzelkabinen zum Umziehen vorgesehen, die Gruppenumkleiden bleiben geschlossen. Auf ein anschließendes Duschen im Hallenbad wird verzichtet. Die Gruppen verlassen gemeinsam und pünktlich das Hallenbad, um den nachkommenden Kursen Platz zu machen. Begegnungen unterschiedlicher Gruppen im Bad (z.B. Foyer und Umkleide) sind auszuschließen.
 
Weitere Entwicklungen im Kursangebot bleiben abzuwarten. Diese stehen zwangsläufig in direktem Zusammenhang mit den Ansteckungszahlen und den Vorgaben des Landes.